Einspruchs- und Rechtsmittelberatung

Mehrere Millionen Steuerbescheide pro Jahr sind falsch! Das sagen Statistiken des Bundes der Steuerzahler. Gegen fehlerhafte Steuerbescheide können Rechtsmittel eingelegt werden. Viele Bürger wählen dieses Mittel. Schätzungsweise zwei Drittel davon sind zumindest teilweise erfolgreich.

„Da stimmt etwas nicht.“ Für unsere Mandantinnen und Mandanten überprüfen wir auf Wunsch jeden Bescheid, den das Finanzamt erlässt. Immer wieder entdecken wir Fehler. Die Gründe sind unterschiedlich – wir finden sie.

Bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer steuerlichen Ansprüche leisten wir fachliche Hilfestellung. Hierbei greifen wir zurück auf Urteile der Steuergerichtsbarkeit, in der steuerlichen Fachliteratur publizierte Meinungen und Recherchen in unseren Steuerrechtsdatenbanken.

Erteilen Sie uns bitte eine Empfangsvollmacht. So können Finanzbehörden die Steuerbescheide direkt an uns senden. Wir prüfen die Bescheide und legen, sofern erforderlich und von Ihnen gewünscht, Rechtsmittel ein und stellen die erforderlichen Anträge. Ihr Vorteil? Sie versäumen keine Fristen und haben Rechtssicherheit. Beachten Sie: Erfolgt innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe kein Einspruch, gilt der Bescheid. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und wahren durch unser elektronisches Kontrollbuch alle Fristen – für Sie eine echte Entlastung.

Diese Möglichkeiten stehen uns offen:

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlung mit Behörden
  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
  • Antragstellung bei Finanzbehörden (z.B. Aussetzung der Vollziehung, Ruhen des Verfahrens, Anpassung von Steuervorauszahlungen)
  • Vertretung in finanzgerichtlichen Verfahren

Hier haben wir die Empfangsvollmacht als Download für Sie hinterlegt. Einfach ausfüllen und an uns mailen. So können wir Ihren Steuerbescheid einfach prüfen und, falls notwendig, direkt für Sie tätig werden.

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