Abfindungsberatung
Abfindungen werden üblicherweise bei Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Sie helfen, die Zeit bis zu einer neuen Anstellung und somit regelmäßigem Verdienst zu überbrücken. Wie „stabil“ diese Brücke ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung über die Abfindungshöhe, in der Praxis gilt oft die Faustformel: ein halbes Monatsgehalt Abfindung pro Beschäftigungsjahr. Andererseits sind bei Abfindungsprogrammen großer börsennotierter Unternehmen auch mehr als vier Monatsgehälter pro Jahr möglich. Die finale Abfindungshöhe ist jedoch Verhandlungssache.
Abfindungen sind seit 2006 voll steuerpflichtig – die Finanzverwaltung profitiert davon. Ein Lichtblick: Gemäß Sozialversicherungsrecht sind Abfindungen kein Arbeitsentgelt und müssen nicht verbeitragt werden. Normalerweise beeinträchtigen Abfindungen auch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine Abfindung kann grundsätzlich nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Wir sagen Ihnen, ob das in Ihrem Fall geht bzw. ob es für Sie vorteilhaft ist.
Das können wir für Sie auf den Weg bringen:
- Steuerliche Prüfung von Verträgen über Abfindungszahlungen
- Beratung bei der steuerlichen Optimierung Ihrer Abfindung inklusiv Aufzeigen von Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu reduzieren
- Berechnung der voraussichtlichen Gesamtsteuerbelastung (mit Alternativen)
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen und die Prüfung von Steuerbescheiden
- Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Finanzverwaltung und Finanzgerichten
Profitieren Sie von unserem Netzwerk. Bei Abfindungen arbeiten wir mit Rechtsanwälten bzw. Fachanwälten für Arbeitsrecht zusammen, die eine zivilrechtliche Prüfung der Abfindungsvereinbarungen gerne für Sie vornehmen.