Schenkung- und Erbschaftsteuerberatung

Wenn eine Erbschaft anfällt oder eine Schenkung vorgenommen wird, ist die Finanzverwaltung schnell „mit im Boot“. Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss dies innerhalb von drei Monaten den Finanzbehörden anzeigen; das gilt auch für den Schenkenden.

Sie wollen, dass Ihnen von der Erbschaft oder Schenkung möglichst viel erhalten bleibt? Wir auch! Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen individuell auf, wie Sie die Schenkung-/Erbschaftsteuer optimieren oder ggf. sogar vermeiden können.

Wir führen Sie durch die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen im Erbschaftsteuerrecht. Dies gilt sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen zu Lebzeiten. Damit von Ihnen geschaffene Werte möglichst steuerneutral übertragen werden können, sollten Sie:

  • Vermögensnachfolge frühzeitige und aktiv planen
  • Testamente und Familienverträge in Kooperation mit unseren juristischen Beratern gestalten.

Natürlich erstellen wir auch die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Sie.

Was können wir für Sie tun?

  • Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Ermittlung der Steuerlast und der Freibeträge bei Erbschaften und Schenkungen
  • Erbschaftsteuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken
  • Entwicklung und Umsetzung Ihres individuellen Nachfolgekonzepts
  • Optimierung der Schenkung-/Erbschaftsteuer
  • Steuerersparnis durch Nießbrauchrechte und Generationenplanung
  • Erstellung von Schenkungsteuererklärungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen

Aus vielen Gesprächen mit Mandanten, die das Thema Erbschaft aktiv und in guten Zeiten mit ihrem Umfeld geordnet haben, wissen wir, welche Lebensqualität sich daraus ergibt. Nutzen Sie diese Chance und unsere Erfahrung. 

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